Liebe Kitefreunde,
damit alle Kiter, Zuschauer, Langläufer und Spaziergänger Freude bei Ihrer Freizeittätigkeit haben, gelten in Absprache mit dem Grundstückseigner folgende Regeln.
Langläufern, Fußgängern und Tieren ist generell Vorrang einzuräumen. Die landwirtschaftliche Nutzung darf in keinster Weise beeinträchtig werden. Zu Personen, Fahrzeugen, Leitungen und Gebäuden ist ein Abstand von mindestens 20m einzuhalten. Die Loipe ist immer freizuhalten. Keine ausgelegten Leinen an unbenutzten Kites. Aufbau und Leinen auslegen nur im Randbereich des Geländes. Jeder Kiter muss eine entsprechenden Haftpflichtversicherung vorweisen können.
Wer seinen Kite und die Vorfahrtsregeln nicht absolut beherrscht, darf nur unter Anleitung der Snowkiteschule Schwarzwald Baar (SKS SWB) kiten. Den Anweisungen des Personals der SKS SWB (stellvertretend f. d. Geländeeigner) ist generell Folge zu leisten. Der Schulbetrieb darf durch anderen Kiter nicht behindert werden. Auf Kiteschüler ist besondere Rücksicht zu nehmen. Bei Bedarf können Teile des Schulungsbereiches für die übrigen Kiter beschränkt werden.
Das Gelände eignet sich vorwiegend bei Ostwind. Kiten ist dort nur nach Rücksprache und Einweisung der SKS SWB möglich. Dass nach dem Kiten und/oder in den Pausen im Schneckenhof eingekehrt wird ist sehr gerne gesehen.
Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme ist oberstes Gebot ! ! !
Snowkiteschule Schwarzwald Baar Der Schneckenhof empfielt sich zum
Tel. 07726/1244 0175/5869230 Einkehren und zum Übernachten.